Erste Hilfe leisten

Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen. Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.

Erste Hilfe bedeutet:

lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen:
Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Sie müssen in folgenden Notfällen durchgeführt werden:

1. Gefahrenzone Absichern, Bergen
2. Bewusstlosigkeit Stabile Seitenlagerung
3. Kreislaufstillstand Beatmung und Herzmassage
4. Starke Blutung Blutstillung
5. Schockbekämpfung

Notruf veranlassen:

Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144

Der Notruf muss die folgenden Informationen enthalten:

1. Wo ist der Unfallort?
Ort, Straße, Hausnummer, Ecke, Kilometerstein angeben.

2. Was ist geschehen?
Z.B. Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall
Sind Verletzte eingeklemmt?
Ist die Fahrbahn blockiert?
Gefahrguttransport? (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)

3. Wie viele Verletzte?
Zahl der Verletzten am Unfallort
4. Wer ruft an?

Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer

Weitere Erste Hilfe leisten

Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren.
Wunden versorgen.
Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern.
Den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen.
Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.
Keine Diagnosen stellen.

Euronotruf

Der Österreichische Zivilschutzverband – Bundesverband (ÖZSV) hat eine Notrufnummer-Initiative gestartet und bereits im Frühjahr 2003 eine Werbekampagne mit einem eigenen Poster zur Euronotrufnummer 112 – und den österreichischen Notrufnummern – durchgeführt. Der Zivilschutzverband gibt wichtige Tipps, wie die Euronotrufnummer zu handhaben ist.

 

Die Wandzeitung war vor allem in den heimischen Gemeinden, Schulen, bei der Sicherheitsexekutive, Einsatz- und Rettungsorganisationen und vielen anderen öffentlichen Stellen und Gebäuden affichiert worden.

 

Mit dieser Kampagne sollte der Euronotruf stärker ins Bewusstsein der Bürger gebracht werden, wobei die wichtigen österreichischen Notrufnummern unverändert volle Geltung haben. Im Land selbst sollen von den ÖsterreicherInnen vom Festnetz ausschließlich wichtige Notrufnummern wie z. B. Feuerwehr (122), Polizei/Gendarmerie (133), Rettung (144), Bergrettung (140), Vergiftungszentrale (01 / 406 43 43 0)und andere benützt werden.

 

Befindet man sich in Österreich unterwegs und hat keine Möglichkeit vom Festnetz aus anzurufen, so kann vom Handy aus der Euronotruf 112 tariffrei gewählt werden. Automatisch wird dann die Verbindung zur Sicherheitsexekutive hergestellt, die etwa bei einem Unfall dann sofort alle notwendigen Veranlassungen für einen Einsatz trifft.

 

Ist man im Ausland etwa als Tourist oder Geschäftsreisender unterwegs und befindet man sich in einer Gefahr oder hat einen Unfall, so kann die Euronotrufnummer 112 gewählt werden.

 

Achtung, sehr wichtig! Egal, welche Notrufnummer gewählt wird, der Hilferuf muss immer so präzise wie möglich formuliert werden: Denken Sie dabei an die 4 „W’s“: WO ist der Unfallort?, WAS ist passiert?, WIEVIELE Verletze gibt es? WER ruft an?

 

Appell des ÖZSV: Die österreichischen Notrufnummern immer parat haben und den Euronotruf einprägen!

Feuerwehrnotruf

Es brennt! Was sollen Sie tun? Nach Erfahrung der Feuerwehr ist in aller Regel folgende Vorgangsweise einzuhalten:

 

alarmieren
retten (flüchten, helfen)
löschen

In weiterer Folge ist das Eintreffen der Einsatzkräfte abzuwarten. Sie brauchen Hinweise und Informationen über allenfalls notwendige Menschenrettung (wo, wie viele, verletzt, eingeschlossen?) über die Lage des Brandherdes, über sonstige nähere (gefährliche) Umstände und alle anderen wichtigen Gegebenheiten (Feststellen der Vollzähligkeit, wichtige Sachwerte usw). Alle wollen zuerst helfen und löschen – auf das Alarmieren von Einsatz- und Hilfskräften wird anfangs zumeist vergessen.
Notieren Sie daher die Notrufnummern beim Telefon. Alarmieren Sie auch bei Verdacht, die Feuerwehr kostet nichts. Warten Sie, bis die Verbindung zur Notrufstelle hergestellt ist, langsam und deutlich sprechen; bei Rückfragen alle verlangten Auskünfte geben.

Geben Sie bei der Alarmmeldung bekannt:

Wer spricht?
(Name des Anrufers)
Was ist passiert?
(Brand, technisches Gebrechen)
Wo wird die Feuerwehr gebraucht?
(Adresse, Anfahrt)
Wie sind sonstige wichtige Umstände?
(eingeschlossene Personen, Hochhaus, Pflegeheim o.ä.)

 

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Arbeitskollegen, Nachbarn oder Passanten die Feuerwehr bereits angerufen haben. Selbst das Auftreten von Flammen und Brand-rauch sind keine Gewähr dafür, dass schon irgend jemand die Feuerwehr alarmiert hat.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen durch Medikamente, Haushaltschemikalien, giftige Pflanzen usw. ist rasches und richtiges Handeln besonders gefragt.

Besonders gefährdet sind Kleinkinder, die vieles in den Mund stecken und schlucken, was herumliegt und für sie leicht zu erreichen ist. Am häufigsten sind Vergiftungen durch Medikamente, Haushaltschemikalien, Nikotin, giftige Pflanzen, Beeren und Pilze, Schädlingsbekämpfungsmittel, Farben und Lacke, Lösungsmittel, verdorbene Lebensmittel. Je nach Art des Giftes treten unterschiedliche Wirkungen ein. Erkennungsmerkmale sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, plötzlich auftretende Schmerzen im Bauch, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, unregelmäßiger Puls, Schock und Bewusstseinseintrübung bis zur Bewusstlosigkeit. Sofortmaßnamen bei Vergiftungen aller Art: In jedem Fall sofort die Vergiftungsinformationszentrale kontaktieren und die Rettung (Notarzt) verständigen.

 

Vergiftungsinformationszentrale

01 / 406 43 43

 Zur Beurteilung der Vergiftung sind folgende Angabe von Bedeutung:• Art und Menge des Giftes: Produkt, Medikament, Beschreibung der Pflanze, …• Symptome: Verhalten des Patienten, Schmerzen, Erbrechen, …• Zeitpunkt der Einnahme die von der Vergiftungsinformationszentrale angeordneten Maßnahmen sofort umsetzen, was vor allem bei Kindern von größter Bedeutung ist, da für diese die giftigen Substanzen aufgrund des geringen Körpergewichtes weitaus gefährlicher sind als für Erwachsene. Hier kann Erste Hilfe von entscheidender Bedeutung sein. Besuchen Sie rechtzeitig einen Erste-Hilfe-Kurs. Soforthilfe kann Leben retten!

Notrufsäulen auf Autobahnen – warum?

Für was denken Sie, dass auf Autobahnen im Abstand von zirka 2.000 m eine Notrufsäule steht ?

RICHTIG, um eine Panne, einen Notfall (Geisterfahrer), oder Verkehrsunfall oder sonstiges Ereignis zu melden.

Wie funktioniert diese Notrufsäule?
Durch Anheben des Bügels wird die direkte Verbindung zur nächsten Straßenmeisterei oder Autobahngendarmerie-dienststelle hergestellt. Der Standort des Anrufers ist dadurch für den Mitarbeiter ersichtlich, er verständigt umgehend die notwendigen Einsatzkräfte. (ÖAMTC, ARBÖ, AUTOBAHNGENDARMIERIE, FEUERWEHR etc.)

 

Folgende Angaben sind WICHTIG:
Genaue Ortsangabe des Unfalls und Standort des Fahrzeuges sowie FAHRTRICHTUNG und ist die GEGENFAHRBAHN betroffen!
Gegebenenfalls wird auch nach dem Autokennzeichen gefragt – Also nicht überrascht sein – sondern eigene Autonummer MERKEN !
Sollten Sie auf der Autobahn unterwegs sein und merken dass diese Notrufsäulen durch ein BLINKLICHT IHNEN ins AUGE STECHEN !
Dann heißt dies, das auf Sie in naher Zukunft eine GEFAHR bewegt (Geisterfahrer etc.)
Verringern Sie Ihrer Geschwindigkeit, bleiben Sie am rechten Fahrbahnrand und keine gefährdenden Überholmanöver mehr bis das BLINKEN der NOTRUFSÄULE aufhört.

 

ALSO jetzt wünsche ich Ihnen nur mehr eine GUTE FAHRT !